ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Korruption als systemwidriges Versagen der auf Zeit legal verliehenen Macht

Mit dieser These klärt in der Beweisführung Gerwin Nierste richterbestechliche Verbrechen auf, die die Richterverschwörung, strafbar gemäß §§ 332, 334 StGB, zur Grundlage haben. Die Richterverschwörung ist die historische Verpflichtung der Richter stützend für die Verfassungsorgane unabhängig des Strafbarkeits-Charakters tätig zu sein.

Mit dem Beschluss zum Vorteil Sauter und Nüsslein gemäß dem Bundesgerichtshof zu dessen Aktenzeichen StB 7-9/22 sind die Bemerkungen der Richter zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung wahrzunehmen.


Hier werden die Beschlüsse beginnend mit StB 7/22 veröffentlicht:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=58e44f05283532127b0541dd2fa554c7&nr=130579&pos=0&anz=3


Die Logik der Rechtsprechung im Fall verwirft die Fortschreibung der fortgesetzten Vorteile und deren fortgesetzte Annahme durch die Abgeordneten, wie diese bei den ausscheidenden Beamten grundsätzlich berücksichtigt werden muss, damit die  Manipulation der Akten unterbrochen werden kann durch die ausscheidenden Beamten. Ob die unterlassene Regelung der Abgeordnetenbestechung  und -bestechlichkeit die Arbeitsweise des Bundestages zwingend ermöglicht, muss evaluiert werden. Bei denjenigen, die Vorteilsnehmer sind, ist die Evaluation schnell erledigt.

Es muss eine grundsätzliche Neuregelung des Art. 38 GG her. Die überholte Gesetzgebung in jenen Zeiten des parlamentarischen Aufbruchs aus der dunkelsten Barbarei Deutschland ist angezeigt. Die Verantwortlichkeit der Abgeordneten muss verschärft werden, wie die aktuelle Krise beweist.

Die Arbeitsweise des Bundestages außerhalb der geheimen Ausschüsse, begründet in der nationalen Sicherheit, unter den Bedingungen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, muss optimiert werden. Auch das Recht der Untersuchungsausschüsse, wie die Wirecard- und NSU - Ausschüsse beweisen. Zu berücksichtigen ist auch die Reform dieser Methoden in den jeweiligen Bundesländern.

Der Fall Lügde und die Aufbereitung des Falles im Landtag des Landes NRW lehrt dies. Die Kontinuität muss abgewehrt werden.

Mit dem Theorem des Gerwin Nierste als evaluierte Fallbeschreibung der Abgeordnetenbestechung, seit 2011 von Gerwin Nierste vertreten, bestätigt der Bundesgerichtshof die sachliche Richtigkeit des Theorems Gerwin Nierste nunmehr in 2022 mit jenen Beschlüssen.

Die Begründung des Bundesgerichtshofes ist deutlich. Die persönliche Vergangenheit der Vorteilsnehmer des Urteiles ist zu berücksichtigen.

Die Verweigerung, persönlich an der Lösung des vom Bundesgerichtshof in 2022 bestätigten nicht geregelten Inhaltes beizutragen, kann einem ehemaligen Regierungsmitglied eines Bundeslandes sehr wohl angelastet werden.

Dies hat der Vorstand B. Burgener bereits in 2017 fallabhängig personenbezogen bestätigt.


Update-Hinweis:

Die tradierte freiwillige Aufgabe der richterlichen Unabhängigkeit als soziale Korruption in Form des strafbaren Richterexzesses als fortlaufender Akt der richterbestechlichen vorsätzlichen Falschbeurkundung als fortschreibender Akt der Fälschung der Lebenssachverhalte der tradierten Clan-Kriminalität der am Landgericht tätigen Netzwerke von Richtern und Justizbediensteten als Akt des § 337 StGB werden in Kürze an der Übernahme der Dresdner Bank durch die Allianz als historischer Akt auch als Auslöser der rechtswidrigen Abwicklung des Kaufring Konzerns als abgeordnetenbestechlicher Akt weiter unter Beweis gestellt.

Zugleich ist auszuführen: Die abgeordnetenbestechliche Flucht des Zeugen Marsalek als Belastungsakt gegen die politischen Akteure kann der Fortsetzungsakt der gescheiterten Sozialpolitik der Agenda 2010 als Fortsetzungsakt der Geldwäsche bei gleichzeitiger Vermögensvernichtung zum Nachteil des Aktionärs sein. Die großangelegten Vermögensvernichtungen zum Nachteil der deutschen Anleger zur Sicherung der Abgeordneten-Netzwerke ist wider Art. 38 GG als Konstanz oder Kontinuität für den Erhalt der BRD auszulegen.

Für den Erhalt des Mittelstandes und dessen Vermögensrechte wider derartige Netzwerke, die die Hamburger Lombardium - Affäre benötigen, um abgeordnetenbestechliche Zugewinne zu generieren, und den großen Vorteil des § 331 StGB als kurzfristige Zwischenfinanzierung sichern wollten, beweisen die Rädelsführerschaft und Hintermännner - Kultur des § 129 StGB zum großen Vorteil des Dritten, sobald dieser in dem Irrglauben der Immunität und Indemnität handelt.



Ihr 


Gerwin Nierste





 
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