ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Nierste Politics - Wirecard


Die Bundesregierung bemüht sich um die Schadensbegrenzung. Sie hat in vielfachen Fall-Lagen tatsächlich die Erpressung der Bundesvorsitzenden  ( auch der historisch tätigen ehemaligen Bundesvorsitzenden ) zu regulieren. Die vielfachen Wahlgänge mit dem Ergebnis der Wahl zum Bundespräsidenten, sowie die Verwicklung in vorher politisch angewiesene Verbrechen als Urheber, z.B. des angeklagten Bundespräsidenten in der Bundesversammlung u.a., sind offene Folgen, die national noch nicht abgearbeitet wurden. Die niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung haben unter Missbrauch der Funktionen die geschäftliche Bestechlichkeit in der Abhängigkeit der Abgeordnetenbestechung regelmäßig und gewohnheitsmäßig Vorgänge der Geldwäsche auch zum Vorteil der Präsidenten von Landgerichten organisiert, die in der Billigung des entsprechenden OLG - Präsidiums abgewickelt wurden im Interesse der historisch verpflichteten Amtsträgerbande. Das ist folgerichtig.


https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/regierung-bemueht-sich-um-schadensbegrenzung-im-fall-wirecard-1029348730

Nehmen Sie den weiteren Bericht ebenfalls wahr:

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/wirecard-aktie-apokalypse-aus-aschheim-erstmals-meldet-ein-dax-konzern-insolvenz-an-1029340768


Dieser Skandal der Bankenaufsicht, führt zur Kündigung des Vertrages mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung.


Dies ist ein erster Schritt.


Allerdings: Dieser exzessive die Volkswirtschaft schädigende Einschlag eines Unternehmens, ist im Vorfeld möglich gemacht worden durch das Versagen des Controlling, und eines Wirtschaftsprüfers, der nachhaltig nicht bei Zeiten tatsächlich die Kapitalströme kritisch überprüfte.


Der vom FDP Politiker Schäffler geforderte Untersuchungsausschuss ist sachgerecht.


Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen gemäß Art. 44 GG nachhaltig objektiv die Vermarktungsstrategien des internationalen Zahlungsabwicklers Wirecard, ergänzt um die Untersuchungen mit der FCA - Finanzaufsicht in Großbritannien - untersuchen. Die Entstehung globaler Konzerne, die mit dem Ziel der möglichen Geldwäsche europäisch agieren, setzt auch die sachlich notwendigen politischen Unterstützer, wie der Fall Amthor in Gänze in einem kleinen Fall beweist, unter Druck.


Die Nachhaltigkeit der politischen Förderung, wie der Bundeswirtschaftsminister in der Sache Amthor bestätigte, sei ein normaler Vorgang. Die Vereitelung von Unternehmen am Markt ebenfalls.


Gerwin Nierste beweist derzeit, dass die richterbestechliche Wettbewerbskriminalität als Akt der politischen Beeinflussung als Folge der strafbaren Unrechtsvereinbarung durch die käuflichen Richter im Amt als Zielsetzung der Politik verfolgt wird.


Der Haftbefehl 2 KLs 9/09 Landgericht Osnabrück sowie die Deutsche Rentenversicherung beweisen im Fall des FDP Attaché Reimund Schmitz, dass dieser nachhaltig nichtsnutzige Theoreme für dessen Parteimitglieder der FDP durch die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mit dem sich dafür bezahlenden Mittäter RA S. Kett. geschäftsbesorgte, um im Kleinen, nicht wie der den Insolvenzantrag eigenbeantragende R. M. im Großen, die vom Bundesgerichtshof bestätigte Amtsträgerbande zu finanzieren, die durch den Rädelsführer als verurteilten Geldwäscher, Betrüger u.a. als amtsenthobenen Notar die kapitalanlagebetrügerischen Unternehmen am Markt verfestigte, um den vorsätzlichen schweren Parteiverrat im Willen der Amtsträgerbande auf Anweisung des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten als Akt der strafbaren Vorteilsgewährung weiterer nichtsnutziger Geldwäscher, die Gerwin Nierste in 2014 in von denen weiteren gebildeten Gesellschaften bewies, als strafbare Gebührenüberhebung abzurechnen.


Die Justiz hat qualifizierte unabhängige gesetzliche Aufgaben, und macht sich bereitwillig per Anordnung der Minister zu abhängigen Richtern und Staatsanwälten, ganz bereitwillig, wie der Europäische Gerichtshof feststellte.


Allerdings:


Die richterliche Unabhängigkeit und deren stammtischfördernde Aufgabe der Unabhängigkeit deren Tätigkeit im Kollegialgericht führt zu straflosen Rechtsbeugungshandlungen, wie der hier verwiesene Artikel einen extremen Nicht-Standardfall der Rechtsbeugung aufarbeitet:


http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf


Diese Entwicklung wäre von der Bundesregierung ebenfalls mündig zu bekämpfen, die Kollegialgerichte sind der politische Angriff entgegen der Prozessordnungen, die nicht eingehalten werden, sondern willkürlich missbraucht werden, wenn diese Folge der Rechtsbeugung eintritt. Wie die BaFin, die nachhaltig in der Wirecard-Affäre die Fortsetzung schwacher versagender Aufsicht liefert als deren Dienstleistung.


Die Zerschlagung von Unternehmen ist notwendig, wenn die Geldwäsche als Ziel des Wirtschaften der Gesellschafter, Aktionäre, Geschäftsführer, Vorstände u.a. erkannt werden kann. Die schnelle Entwicklung der Zerschlagung von Unternehmen forderte Gerwin Nierste in der Sache des sich selbst bestätigenden Insolvenzschuldners R. M. bereits in 2012. Aufgrund dessen komplexen Bilanz-Fälschungssystems als verantwortlicher Geschäftsführer, also Bilanzen die objektiv entgegen dem Handelsgesetzbuch und weiteren Bedingungen des IFRS als Bilanzrahmen in Europa willkürlich miserabel erkennbar die gesellschaftlichen Verschiebebahnhöfe der Vermögen der Anleger als Tatplan bewiesen, hinderte das Landgericht Hamburg nicht, nicht tätig zu werden.

Erst 2015 folgte die Untersagung der BaFin. Die Bilanzen ab 2011 ff. ließen erkennen, dass die Bemächtigung der Anleger durch den Anlagebetrug des Geschäftsführers der Lombardium und Verium GmbH u.a. mehrfacher Gesellschaften mit einem über Hundert-Millionen EUR reichenden Anlagebetrug, wie von der STA Hamburg ermittelt werden muss, mit der Beteiligung vielfacher Anwälte und Steuerberater, Finanzbeamten, Steuerfahndern und Richter, Staatsanwälten, gezielt als Tatplan gesellschaftsrechtlich verfolgt wurde. Derartige Taterfolge sind das Versagen der beratenden Anwälte, die der gesetzlichen Bindung deren Amtes trotzen, sowie der Prüfer der Behörden, die als Sachbearbeiter zuständig waren und sind.

Die Begünstigung gemäß §§ 257, 258, 331, 335 StGB haben Richter und Staatsanwälte im Interesse einer aktiven abgeordnetenbestechlichen Gruppe, die für Geldwäscher agiert, mit deren Unterstützern aus weiteren Bandenkonstruktionen gemäß § 263 Abs. 5 StGB dynamisiert, und tatsächlich machtmissbrauchend angeordnet.

Es wurden somit gegen die Vermögen der Anleger durch die Hintermänner und Rädelsführer vertragswidrige Zweckbestimmungen für den politischen aktiven und passiven bestechlichen Wahlerfolg geschäftsbesorgt.

Im Rahmen der Beratung UWG und Marktmissbrauch, sowie Abwehr der Bestechung und Bestechlichkeit, sind derartige Ermittlungen zielführend von Gerwin Nierste organisiert, und werden ggfs. mit qualifizierten weiteren Beratern strategisch aufbereitet.

Die qualifizierten Wettbewerbstäter, die derart vorgehen, sind Standard und die Herausforderung des Alltags.

Wehren Sie ab, Opfer zu sein,  von derartigen mantelbetrügerischen Gesellschaftsstrukturen, die im Hinterzimmer wie in der Sache Fuhs (  https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/968068/verleger-der-sonntagszeitung-muss-ins-gefaengnis ) von Anwälten und Steuerberatern langjährig beraten wurde, und die Opfer zunehmend kumuliert enteignete.


Der Missbrauch der Vollmacht, gemäß § 179 BGB in Verbindung mit §§ 263, 266 StGB ist nicht der Ausweg, derartiger systemstabilisierender Anwälte und Steuerberater, oder gar Wirtschaftsprüfer, und ganz bestimmt nicht die Aufgabe der BaFin, und ganz bestimmt nicht die zivilrechtliche Lösung, justiziabel als Wunschergebnis der Justiz, dass die Mandanten die Haftung übernehmen, weil sie in Unkenntnis des Missbrauchs der Vollmacht zu deren Lasten Prozesshandlungen durch den vollmachtmissbrauchenden Anwalt oder Steuerberater vornehmen ließen, die entgegen dem Mandat und der Vollmacht als konkretes dem Gesetz - der BRAO und der BORA - unterworfenen Beweis- und Auftragsmandat - ausschließlich gebühren- und abgabenüberhöhend tätig waren.

Gerwin Nierste ermittelt und klärt auf:

Das tatsächliche schuldrechtliche Auftragsverhältnis zwischen den Mandanten als Auftraggeber der deutschen niedergelassenen Anwälte als Auftragnehmer und die von denen begünstigende Rechtsprechung gegen deren Mandanten mit der Beihilfe der Richterbestechlichkeit, angeblich keinen konkreten Anweisungen des Mandanten unterworfen zu sein, und den "bestmöglichen Weg als Prozessform des Mandates" nicht zwingend liefern zu müssen, ist auch die Ursache von derartiger Wirtschaftskriminalität und deren Erfolgen gegen die Vertragspartner, da die Anwälte in Deutschland zunehmend vertragswidrig die Frage der Mandatsgrundlage ansteigend durch die richterbestechlichen Täter beantworten lassen, die andere Interessen verfolgen. Dies ist auch die Ursache, dass die Informationen über die Verurteilungen  der in den Mandaten verwickelten Anwälte und Notare den Richtern zugänglich ist.

Gerwin Nierste fordert: Es muss ein Screening her. Während die vorbestraften Anwälte und/oder die aus deren gegen diese gerichteten  Insolvenzverfahren nach der Restschuldbefreiung wiedereingesetzten Steuerberater und Anwälte tätigen freien Berater stellen sich keiner Leistungsüberprüfung. Während nachhaltig alle weiteren Berufsgruppen Standards liefern sollen, die von Politikern und deren ausufernd beauftragten Beratern, wie Anwälten u.a., auch als Mitglieder des deutschen Bundestages, müssen die Anwälte den Standard der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht zwingend einhalten. Überführte Anwälte haben im Anwaltshaftungsprozess z.B. in einer kleinen Sache vor dem Amtsgericht W., im Prozess als Folge deren vertragswidriger schwer bestechlichen Zerstörung deren Verträge mit dem Mandanten, erstmalig neue Erkenntnisse über den Hintergrund des Mandates im zeitlichen Verzug nach 2,5 Jahren bestätigt. Dies ist ein Skandal. Anwälte, die nicht die Grundlagen des Mandates beherrschen, begehen den schweren Betrug gegen die Mandanten, und sind verantwortlich für deren Justizverbrechen, die in der Bande, wie die Amtsträgerbande, abgearbeitet werden und zu neuen weiteren schweren rechtlichen Versäumnisse und Maßnahmen gegen den geschädigten Mandanten führen. 


Gerwin Nierste ermittelt zuerst, anwachsend die Tatsachen der Entstehung von differenten Problemlagen, auch die Tatsachen über das soziale Milieu des Mandanten. Der Bonus zum Anfang dem Mandanten gegenüber ist das Zugeständnis, möglicherweise glaubwürdig zu sein. Allerdings, im Beratungsverlauf ist die vertragliche Grundlage der Glaubwürdigkeit des Mandanten durch diesen zu bestätigen, fortgesetzt durch die vertragsgerechte und vertragsbestätigende zum Erfolg führende Handlung der Vertragserfüllung. Die unterlassene Vertragserfüllung überführt den Mandanten grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt glaubwürdig gewesen zu sein.


Deshalb u.a. ufert die organisierte Kriminalität aus, da derartige Auftraggeber, als widerspruchsintensive Täter sich etablieren im Beratungsverlauf. Wenn diese in den komplexen Situationen deren Vertragszerstörung auf überschuldete und vorbestrafte, oder gar vorbestrafte und insolvente Anwälte und Steuerberater treffen, die deren zu verantwortende Entstehung langjähriger Betrugssysteme bei Gerichten durch deren Beratung als vorgeschobenes Verteidigungsgeschehen vermarkten wollen, so entsteht die Bande, gemäß der hier auf der Website bestätigten Bundesgerichtshof - Rechtsprechung. Das bedeutet: Die Täterqualifikationen der Mittäter, der Bandenmitglieder, der Nebentäter, der Anstifter, der Kettenanstifter, der Rädelsführer, der Hintermänner, und weitere Formen der Täter der Geldwäsche, nationalisieren derart den von denen ausgelösten Flächenbrand gegen die vermögenden Auftraggeber, die derartige Kriminelle zu keinem Zeitpunkt als Vertragspartner gewinnen wollten.


Die Realität ist: Wenn diese Kriminellen deren Ausweglosigkeit als Akt deren gegen sich gerichteten Eigenschädigung erkennen, rotten diese Täter sich mit weiteren angestifteten Tätern kumuliert zusammen.


Der Fall des Kindesmissbrauchs der Ermittlungsgruppe Berg mit den derzeit 30.000 Verdächtigen, zeigt: Die IT-Strukturen derartiger Täter, ist der innere Beweis der Netzwerkstruktur, da nur und ausschließlich die fremdbestimmte Wirtschaftskriminalität - im Fall des Kindesmissbrauchs der Kinderhandel als internationaler und nationaler Menschenhandel - durch derartige vollmacht missbrauchende Täter dynamisiert galoppierend wachsen.

Wirtschaftskriminalität und Kinderhandel können nur und ausschließlich durch die Abgeordnetenbestechlichkeit interföderal und interfraktionell aktiv am Markt als Erfolg systemisch in der kumulierten Tatabfolge erfolgreich gestaltet werden. Durch Unterlassen sind in derartigen Taterfolgen der Täter immer wieder die Behörden verwickelt.


Die Gegenwart dieser Fälle lehrt: Gerwin Nierste hat stets die Bande als Tätergemeinschaft in der Wirtschafts- und Wettbewerbskriminalität und nie die Einzeltätertheorie ( tatsächlich in  Verfahren wie Totschlag, Mord ) dominierend  berechtigt als Lösung vertreten. Die kriminologisch instrumentalisierte IT und deren Entwicklung in naher Zukunft, setzen die eingesetzten und bewiesenen Mehrfach-Täterstrukturen voraus, diese sind mehr und minder starke nationale und internationale Netzwerke, die strategisch Räume mit mehr und minder starker Strafverfolgung ausnutzen, wie im Falle Wirecard Philippinen. Wenn ein Mandant auf eine etablierte vom Bundesgerichtshof bestätigte Amtsträgerbande trifft, die er - der Mandant - zuerst umfangreich beweisen muss - ist der zeitliche Verzug der Beweisführung der nachhaltige Zusammenrottungs- und Kettenanstiftungsfaktor der die Verbrechen dynamisiert globalisiert. Tatsächlich folgen den zusammengerotteten Haupttätern als strafrechtliche Rädelsführer und auch Hintermänner, um diese Zusammenrottung fortgesetzt beweiszuvereiteln. Diese Beweisvereitelung soll dem Erhalt der gewachsenen Amtsträgerbande als deren soziales und bestätigendes Milieu und deren Karriere dienen. Diese Karriere, die in der Justiz derart gestaltet wird, richtet sich gegen das DRiG, BBG u.a..


Die Bande als Häufung sukzessiver Mittäter, die durch deren sozialen Milieu und deren vorher getroffenen in anderen Fall-Lagen notwendigen Unrechtsvereinbarungen  getroffenen und vereinbarten Verbrechensverabredungen sind die Gestaltungsgrundlage auch des anwaltlichen schuldrechtlichen Vertrages der diese Bande sich historisch angeschlossenen oder aufgrund der Kettenanstiftung der Bande anschließenden Anwälte und Steuerberater, die in der Folge zumeist als Dienstleistungsvertrag deren Vertragsvereinbarung treffen. Der durch auch MiStra kenntnisreiche Staatsanwalt und Richter trifft auf den arglosen Mandanten, obwohl der Bundesgerichtshof in IX ZR 5/06 bereits die Anwälte und Steuerberater verpflichtet, bei besonders intensiver Zusammenarbeit zwischen den Beratern, den Mandanten ungefragt diesbezüglich aufzuklären.

Dies wird unterlassen. Dadurch entsteht der Überfall im Prozessgeschehen, das sich gegen den arglosen Mandanten wendet, und damit wird der Anwaltsvertrag per se culpa in contrahendo, und somit trifft die volle Anwaltshaftung aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gegen den Mandanten den verursachenden Anwalt.


Tatsächlich wird durch Gerwin Nierste bewiesen:

Die Tätigkeit des kriminellen vorbestraften Anwaltes ist billigend in Kauf genommen worden von den Richtern und Staatsanwälten, die alle berufsrechtlichen Verletzungen der kriminellen Anwälte und Steuerberater als Andienen dieser Täter sich liefern lassen, um den manipulierten Sachverhalt im eigenen Sinne zu liefern, um auch strafbar vorteilsgewährend tätig sein zu können, um das soziale Milieu überkreuzend zu stärken.

Dies ist die Bedingung von schwersten richterkriminellen Verfahren, auf die derartige von der Justiz bestätigte Geldwäscher bauen. 

Die Justiz darf keine Parallelgesellschaft sein, diese muss zwingend zur Stärkung der Demokratie und zur Abwehr volkswirtschaftlicher Schäden tätig sein.

Durch die hier beschriebenen zusammengefassten Methodiken, die wissenschaftlich wesentlich genauer beschrieben werden bei Ermittlungen, ist die Unterstützungshandlung stets strafbar, siehe 1 StR 636/16 Bundesgerichtshof.

Die Rechtspflegerin Frau Dr. vom Amtsgericht T. hat bestätigt, die meisten Maßnahmen des Gerichts bauen heute auf die Absprachen als Akt der sozialen Korruption. Damit wird die Anwaltshaftung tatsächlich boykottiert.

Dadurch lebt die Form der organisierten Kriminalität als Bestechungs- und Bestechlichkeitsabfolge in Netzwerken, die keinem Einzeltäter dauerhaft folgen, sondern dem/n Rädelsführer/n durch dessen sukzessiven Mittäter und Bandenmitglieder sowie Nebentäter, die die Erfolge bestätigen wollen. Damit funktioniert die Zusammenrottung und damit die strafrechtlich relevante Bande.

Das Strafgesetzbuch schafft die Grundlagen neben der Strafprozessordnung für die Europäische Staatsanwaltschaft sowie die nationale Staatsanwaltschaft, um erfolgreich als Instrument der ziel- und sachgerechten neutralen Strafverfolgung zu dienen, wenn diese gegen die politische Anweisung sich zu wehren wissen. Ist die politische Anordnung dominant, werden meineidige Zeugen stets bestätigt, und die Folgen daraus, werden nicht abgewehrt. Dies verstößt fundamental gegen die erzielte Rechtssicherheit, die nicht überwiegend subjektiv von der Behörde bestimmt werden darf, sondern das EMRK und das GG sichern das Recht auf Gehör und der Partei. Die Partei und deren Vertrag ist der Beginn des anwaltlichen vereinbarten Vertrages und der Beginn der angestrebten und vom Mandanten definierten Rechtssicherheit als Folge dessen in Auftrag gegebenen Prozesses, nicht der Behördenwillen. Ist der Behördenwillen überwiegend, sind die Prozesshandlungen überwiegend entgegen dem EMRK und dem GG, und damit in der Folge die Rechtsbeugung, wie der Bundesgerichtshof in 2 StR 97/14 Bundesgerichtshof die behördliche Tatprovokation als Rechtsbeugung qualifiziert. Die Anwendung irgendeines Rechtes oder die sinnwidrige Zerstörung von Mandaten durch die verwickelten kriminellen Anwälte und der von denen ins Bild gesetzten Vorsitzenden Richter, ist nicht der sicherste Weg, der dem Anwalt vorgegeben ist, das Ziel des Mandanten zu erreichen.

Die Justiz muss die Vertragsgrundlagen des Mandates berücksichtigen, ansonsten entsteht geistig infertiler Unsinn, der in der Folge derartige Geschehnisse die Fälle wie Wirecard verursacht. Dieser infertile Unsinn vernichtet die Vermögen und Biographien. Die Verantwortungslosigkeit innerhalb der Justiz, dass dies nur deren Arbeit erledigt, kennt keine Grenzen. Diese folgt der Abgeordnetenbestechlichkeit, die auch nie tatsächliche Ursache haben soll. 


Wehren Sie heute bereits die strafbare prozessbetrügerische Verteidigung als Aktionär gegen die Anwälte der mit den Haftbefehlen belasteten Vorstände Wirecards ab. 


Die Bundesregierung hat das Ausufern der organisierten Kriminalität in der Justiz, wie die STA Dr. Redlich bestätigte als Sachbearbeiterin Referat Organisierte Kriminalität im Niedersächsischen Justizministerium, durch das Versagen der berufsrechtlichen Aufsicht der Anwalts- und Notarkammern beschleunigt. Die Entrechtlichung des schuldrechtlichen Anwaltsvertrages zum Nachteil des Mandanten ist der Inhalt der strafbaren gebühren- und abgabenüberhöhenden Rechtsprechung mit dem ausschließlichen Ziel, nachhaltig rechtswidrige und grundgesetzferne Anordnungen als politisches Ziel zu verfolgen. Die Quittung sind derartige internationale und nationale wirtschaftskriminelle Taterfolge, die nicht mit dem Insolvenzverfahren gegen derartige Täter in der Ermittlung beendet sein können.


Fordern und Fördern Sie Recht.


Update-Hinweis:

Aufgrund der internationalen Gesuche der Inhaftnahme durch die STA München und des weiteren Haftbefehl gegen Dr. Braun, sind die weiteren Entwicklungen in Kürze zu kommentieren. 

Der Wirecard-Untersuchungsausschuss-Bericht des "kaltgestellten" Untersuchungsausschusses in der Sache ist hier als Download hinterlegt, er ist lesenswert, wie abgeordnetenbestechliche Wunschgesellschaften und deren Funktionsweisen zur Sicherung der statistischen Machtverteilung bei Wahlen beitragen:


https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930900.pdf


Die Verböserung der Folgen der Rohstoffkrise ist systematisch abzuleiten.


Der Angriff auf den Bestand der BRD als grundgesetzwidrigen Akt durch die zu bestimmenden Akteure als Fortsetzungsakt ist nicht hinzunehmen.


Dies beweist das Sondervotum der Fraktionen FDP, Grüne und Linke, wie der FDP Abgeordnete Toncar formuliert:

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-06/Sondervotum_PUA_Wirecard_FDP_LINKE_GRU%CC%88NE.pdf


@Florian_Toncar bestätigt: "Sehenden Auges unter der Wahrnehmung der Bundesregierung und der Kontrolleure" ist der Vorgang entstanden. Einer ist der MdB T.. Die besondere Familiengeschichte ( auch dessen Netzwerke ) und dessen Karriere als Schatzmeister ist ebenfalls mit dem Standort Osnabrück zu berücksichtigen.



Ihr 



Gerwin Nierste 











 
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